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Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermiet- und Servicegeschäfte

der T.T.S. WC-Mietservice & Raumsystem GmbH

(nachfolgend auch TTS genannt)

1. Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietgegenstände von TTS, insbesondere für mobile Toilettenkabinen, Toilettencontainer, mobile Raumeinheiten, Bauwagen, Toilettenwagen, Fäkalientanks, Lagercontainer, Sicherungszäune sowie für sämtliche von TTS angebotenen Serviceleistungen. Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Verwendet der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen, sind diese nur insoweit wirksam, als sie diesen AGB nicht widersprechen oder durch TTS schriftlich anerkannt wurden. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn er ihnen zunächst widersprochen hat, durch Annahme der Leistungen an.

2. Begriffsbestimmungen

2.1 Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass Ihnen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2.2 Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in der Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

2.3 Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

3. Vertragsinhalt, geschuldeter Mietgegenstand

3.1 TTS behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Mietgegenstandes vor, falls der andere Mietgegenstand für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist.

3.2 Eine Haftung von TTS kommt nur in Betracht, wenn der vom Kunden beabsichtigte Verwendungszweck nicht erreichbar oder die Tauglichkeit des Mietgegenstandes zur konkreten Nutzung beeinträchtigt ist.

 

4. Mietgegenstand

4.1 Der Kunde verpflichtet sich zum ausschließlichen Gebrauch der Mietgegenstände im Sinne des abgeschlossenen Vertrages. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen. Dies gilt insbesondere für Genehmigungen zum Aufstellen der Mietgegenstände auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu sichern. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Mietgegenstandes trägt der Kunde. Im Falle des Eintretens eines dieser Ereignisse hat der Kunde TTS unverzüglich und auch dann zu unterrichten, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.

4.3 Der Mietgegenstand ist an dem zwischen dem Kunden und TTS vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des Standorts.

4.4. Der Kunde hat die Verkehrssicherungspflicht, sowie die Pflicht den Mietgegenstand zu sichern.

4.5 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist ausgeschlossen.

4.6 Wird der Mietgegenstand mit Grund und Boden oder mit einem Gebäude oder mit einer Anlage verbunden, so geschieht dies nur zu einem vorübergehenden Zweck gem. § 95 BGB. Der Mietgegenstand wird nicht Bestandteil eines Grundstücks, Gebäudes oder einer Anlage und ist mit Beendigung des Mietvertrages wieder zu trennen.

4.7 Im Falle der Toilettenvermietung wird der Entsorgungsservice – sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde – einmal pro Woche durchgeführt, wobei der Zeitpunkt der Leistung von TTS festgelegt wird. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 5 m für LKW-Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenkabinen bis auf 5 m an das Servicefahrzeug zu verbringen. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens TTS als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen.

4.8 Erforderliche Versorgungsanschlüsse werden durch den Kunden zur Verfügung gestellt.

4.9 Der Kunde trägt die Kosten sowohl für den Transport und Ladung des Mietgegenstandes als auch für den Entsorgungsservice.

5. Reinigungsservice und sonstige Dienstleistungen

Gegenstand der von TTS geschuldeten Leistungen ist im Zweifel das in der Auftragsbestätigung enthaltene Leistungsverzeichnis von TTS. Über das Leistungsverzeichnis hinaus gehende Dienstleistungen werden gesondert berechnet.

6. Rügepflicht und Mängelhaftung, insbesondere Wasserqualität

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft zu prüfen und ggf. sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Kunde den Mietgegenstand als mangelfrei und betriebsbereit an.

6.2 Während der Mietzeit auftretende Mängel sind TTS unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt. Ein Mietminderungsrecht steht dem Kunden hinsichtlich der letztgenannten Mängel nicht zu.

6.3 Über Mietminderungsansprüche bei von TTS anerkannten Mängeln hinaus und soweit sich nach stehend nichts anderes ergibt, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haftet TTS nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, die durch Mängel des Mietgegenstandes verursacht werden.

6.4 TTS weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Vermietung von Toiletten mit Wassertank die Befüllung des Tanks mit Wasser nur auf Wunsch des Kunden erfolgt und dass dieses Wasser keine Trinkwasserqualität hat. Für Verunreinigungen, die nach der Anlieferung des Wassers entstehen, haftet TTS nicht. Wird der Wassertank im Rahmen des Reinigungsrhythmus durch TTS aufgefüllt, so geschieht dies ausschließlich auf Wunsch und Risiko des Kunden. Die vorstehenden Sätze 1 und 2 gelten dann entsprechend.

7. Haftungsbegrenzungen

7.1 TTS haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von TTS oder derjenigen des Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von TTS nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet TTS nur nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung von TTS ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Vorhersehbare Schäden werden in Fällen von Sach- und Vermögensschäden auf € 150.000,-- und bei Bearbeitungsschäden auf € 10.000,-- begrenzt.

7.2 Die Haftung durch den Mietgegenstand verursachter Schäden an Rechtsgütern des Kunden, z. B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten i.S.d. Ziff. 8 Abs.1 Satz 2 gehaftet wird.

7.3 Die Regelungen von Ziff. 8 Abs. 1 und Abs. 2 erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7.4 Jegliche sonstige Haftung von TTS ist ausgeschlossen.

7.5 Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, ist dieser verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern, und TTS den Abschluss der Versicherung nachzuweisen.

 

8. Dauer des Mietverhältnisses/Kündigung/Abholungs-Avisierung

8.1 Die Mietzeit beginnt zu dem vereinbarten Datum; abweichend davon beginnt die Mietzeit mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern der Mietgegenstand durch Umstände, die TTS zu vertreten hat, zu einem späteren Zeitpunkt als dem vereinbarten Termin des Mietbeginns ausgeliefert wird.

8.2 Im Falle der Toilettenvermietung und der Vermietung von Bauzäunen beträgt die Mindestmietdauer 4 Kalenderwochen; bei der Vermietung mobiler Raumeinheiten- und Containern 30 Tage soweit nicht individuell andere Regelungen schriftlich vereinbart sind.

8.3 Die Mietzeit endet mit dem vereinbarten Termin. Fehlt es an einer solchen Vereinbarung, beträgt die Kündigungsfrist im Falle der Vermietung von mobilen Raumeinheiten- und Containern bei Einzelcontainervermietung 8 Tage, im Falle der Vermietung von Anlagen im Verbund von mehr als 2 Einheiten 2 Wochen.

8.4 Im Falle der Inanspruchnahme des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit oder für den Fall, dass TTS die Abholung des Mietgegenstands wegen dem Kunden zurechenbaren Verschuldens nicht möglich ist, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort.

8.5 Unbeschadet der Kündigungsfristen ist der Kunde verpflichtet, den Zeitpunkt der Abholung spätestens bis Freitag 12.30 Uhr zu avisieren, wenn die Abholung in der folgenden Woche durchgeführt werden soll. Im Falle des Verstoßes gegen die Ankündigungsfrist ist der Kunde zur Fortzahlung des Mietzinses für die Dauer der durch die verspätete Ankündigung verursachten Verzögerung der Abholung verpflichtet.

9. Rückgabe des Mietgegenstandes, Gefahrtragung

9.1 Die vorzeitige Rückgabe von Mietgegenständen befreit den Kunden nicht von den vertraglichen Pflichten.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand einschließlich sämtlichen etwaigen Zubehörs fristgemäß, in ordnungsmäßigem Zustand und gesäubert zurückzugeben. Im Falle der Toilettenvermietung ist die Rückgabe im benutzten Zustande gestattet. Etwaige vom Kunden in den Mietgegenstand eingebrachte Gegenstände hat der Kunde vor Rückgabe zu entfernen, anderenfalls ist TTS berechtigt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

9.3 Werden bei der Rückgabe Verschmutzungen (ausgenommen Toilettenvermietung), von dem Kunden zu vertretende Schäden des Mietgegenstandes festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, die entstehenden Kosten zu tragen.

9.4 Sofern TTS die Abholung des Mietgegenstandes bei dem Kunden schuldet, erfolgt diese binnen 14 Tagen nach Vertragsbeendigung.

9.5 Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Kunden, soweit nicht TTS die Abholung schuldet.

10. Mietzins/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung etc.

10.1 Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar.

10.2 Im Falle der Toilettenvermietung und der Vermietung von Bauzäunen erfolgt die Abrechnung in der Regel vierwöchentlich vorschüssig. Dabei zählt jede begonnene Woche als volle Woche.

10.3 Handelt es sich bei dem Mietgegenstand um mobile Raumeinheiten- und Container wird der Mietzins monatlich im Voraus berechnet und ist am ersten Arbeitstag eines jeden Monats fällig. Für nicht vollendete Monate erfolgt eine stichtagsbezogene Abrechnung unter voller Berechnung des Rückgabetages.

10.4 Ist der Kunde mehr als 8 Tage im Verzug, hat TTS das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

10.5 Für jede Mahnung wird eine Verwaltungsgebühr von € 5,- bzw. 2 Mahnstufe in Höhe von €7,50,- vereinbart. Der Kunde ist berechtigt, geringere Verwaltungskosten von TTS für die Mahnung nachzuweisen.

10.6 Auf eine bestehende Bonusvereinbarung wird hingewiesen.

11. Kündigung aus wichtigem Grund durch die Vertragsparteien

11.1 Beide Vertragsparteien sind zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grunde berechtigt, falls die jeweils andere Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen so erheblich verletzt, dass der jeweils anderen Partei die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

11.2 Ein wichtiger Kündigungsgrund für TTS liegt insbesondere vor, wenn

- der Kunde mit der Zahlung eines Betrages, der mindestens zwei Entgeltleistungen entspricht, in Verzug ist, Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden durchgeführt werden bei dem Kunden in Sinne der §§ 17 ff. Insolvenzordnung Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt- der Kunde den Mietgegenstand trotz Abmahnung durch den Vermieter in technisch schädigender Weise oder sonstiger erheblich vertragswidriger Weise benutzt- der Kunde den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt oder an einen vertraglich nicht vereinbarten Ort verbringt.

12. Eigentumsvorbehalt

Wird der Mietgegenstand während oder im Anschluss an die Mietzeit vom Kunden käuflich erworben, so bleibt der Mietgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Kaufpreisforderungen einschließlich aller in einem engen Zusammenhang mit den Kaufpreisforderungen stehenden Forderungen von TTS Eigentum von TTS. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, bleibt der Mietgegenstand darüber hinaus solange im Eigentum von TTS, bis sämtliche weiteren Miet- und sonstigen Forderungen von TTS aus der Geschäftsbeziehung mit diesem Kunden vollständig erfüllt sind.

13. Datenschutz

Der Kunde ist damit einverstanden, dass Daten über seine Person und über das Vertragsverhältnis maßgebliche Umstände bei TTS gespeichert, geändert und/oder gelöscht und erforderlichenfalls, soweit nicht anders offenkundig die Interessen des Kunden verletzt werden, an Dritte zur ordnungsgemäßen Bearbeitung übermittelt werden (Hinweis gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz).

14. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Nauen.